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Das Meldeamt ist zuständig für die Führung des Registers der ansässigen Bevölkerung, für das Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger, für die Bevölkerungsstatistiken, für die Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, für eventuelle Wohnsitzänderungen, für die Einladungen zur Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen, für Aufgaben auf dem Gebiet des Militärdienstes sowie für die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften.
Seit 17. Februar 2016 gibt es die Möglichkeit, die Willensäußerung zur Organspende im Meldeamt der Gemeinde zu unterschreiben. Im Rahmen der Ausstellung bzw. Erneuerung der Identitätskarte kann jeder Bürger seine Bereitschaft zur Organspende erklären. Die Daten werden an das Gesundheitsministerium übermittelt.
siehe Südtiroler Landesverwaltung Gesundheit und Leben
Das Standesamt ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen und Auszügen aus den Standesamtsregistern.
Das Wahlamt hat die Aufgabe die Wählerlisten der Gemeinde zu führen. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen Bürger eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben.
Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen italienischen Staatsbürger, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen.
Für Regional- bzw. Landtagswahlen in der Region Trentino Südtirol müssen die Wähler außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein.
Für das aktive Wahlrecht in der Provinz Bozen muss der Wähler von den vorgeschriebenen 4 Jahren Wohnsitz in der Region mindestens 2 Jahre in unserer Provinz ansässig sein.
Der neue Wahlausweis ist für 18 Wahlgänge gültig und muss deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden. Jene Wähler und Wählerinnen, welche auf der Rückseite des Wahlausweises keine freien Felder zur Bescheinigung über die erfolgte Stimmabgabe mehr haben, können im Wahlamt der Gemeinde zu den Öffnungszeiten die Ausstellung eines neuen Wahlausweises beantragen. Bitte dafür den alten Wahlausweis mitbringen!
Bei Verlust des Wahlausweises, muss sich der Interessierte an seine Wohnsitzgemeinde wenden, welche ihm ein Duplikat ausstellt.
Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein. Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde wird dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt, die er auf dem Wahlausweis anbringen muss.