Ausschreibung der Rangordnung für die Zuweisung von Altenwohnungen im Altenwohnheim St. Nikolaus

Altenheim St. Nikolaus

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Gemeindeverwaltung die Zuweisung von Altenwohnungen im Altenwohnheim St. Nikolaus vornimmt.

Ansuchen können gemeinsam mit den in der Verordnung für die Zuweisung von Altenwohnungen im Altersheim St. Walburg angeführten Dokumenten innerhalb Donnerstag, 19. September 2024, 12:00 Uhr im Gemeindeamt einlangen.

Die Ansuchen müssen unter Strafe des Ausschlusses auf dem vom Gemeindeausschuss genehmigten Muster abgefasst werden und im Gemeindeamt innerhalb des festgesetzten Termins einlangen.

Das Ansuchen und die Bekanntmachung sind auch auf der Amtstafel abrufbar.

Für weitere Informationen steht das Amt für öffentliche Arbeiten zur Verfügung.

20.08.2024

DEU