Gemeinde Ulten Gemeinde Ulten
Bürgerservice
Gemeinde Ulten
Gemeinde Ulten
Home Gemeinde Ulten Aktueelles Gemeinde Ulten Bürgerservice Gemeinde Ulten Politik Gemeinde Ulten Verwaltung Gemeinde Ulten Gemeindeportrait Gemeinde Ulten Kultur Gemeinde Ulten
Gemeinde Ulten Kontakt Gemeinde Ulten Suche Gemeinde Ulten Feedback Gemeinde Ulten Italiano
Bürgerservice > Gemeindedienste > Innenarbeiten
 
Innenarbeiten
 

Für Innenarbeiten, welche

  • nicht im Widerspruch zu den beschlossenen oder genehmigten urbanistischen Leitplänen und geltenden Bauordnungen stehen

  • die äußere Form, die Bauart, die Fassaden oder die Zweckbestimmung der Gebäude und der einzelnen Liegenschaften nicht ändern

  • die Statik des Gebäudes nicht gefährden

ist keine Baukonzession erforderlich.

Der Eigentümer der Liegenschaftseinheit muss im Sinne des Art. 98 des L.G. Nr. 13 vom 11.08.1997 bei Baubeginn dem Bürgermeister einen Bericht vorlegen, welcher von einem befähigten Techniker unterschrieben ist. Der Techniker muss außerdem bestätigen, dass die Bauarbeiten den angegebenen entsprechen, dass die einschlägigen Sicherheitsvorschriften, sowie die einschlägigen Vorschriften über Hygiene und Gesundheit eingehalten werden.

Die Änderungen sind ferner auch im Neuen städtischen Gebäudekataster zu melden, sofern sie steuerrechtlich Änderungen mit sich bringen.

 
Gebühren:
  • für den Antrag 1 Stempelmarke zu € 14,62
  • für die Ermächtigung 1 Stempelmarke zu € 14,62
  • Sekretariatsgebühr für Ermächtigung € 26,00
Unterlagen:
  • Meldung von Innenarbeiten
   
Meldung von Innenarbeiten Innenarbeiten  Innenarbeiten