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Bürgerservice > Gemeindedienste > Urbanistische Zweckbestimmung
 
Urbanistische Zweckbestimmung
 

Die Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung gibt Auskunft darüber, wie die beantragten Grund- bzw. Bauparzellen im Bauleitplan der Gemeinde eingetragen sind (Wohnbauzone, Gewerbegebiet, Zone für öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaftsgebiet, Wald,...).

Die Erklärungen werden für jede Besitzänderung benötigt. Sie müssen den Kauf-, Schenkungs-, Hofübergabeverträgen usw. beigelegt werden.

Die Erklärung muss vom Bürgermeister innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des Antrages erlassen werden. Sie behält Gültigkeit für ein Jahr, wenn keine Änderungen in der Zwischenzeit erfolgt sind.

Sollte aus irgemd einem Grund der Antrag, sowie die Ausstellung der urbanistischen Zweckbestimmung vom Gesetz als stempelfrei vorgesehen sein, ist die entsprechende Erklärung im Antrag einzufügen.

 
Gebühren:
  • für den Antrag 1 Stempelmarke zu € 14,62
  • für die Bestätigung 1 Stempelmarke zu € 14,62
  • Sekretariatsgebühr für die Bestätigung € 5,20
Unterlagen:
  • Ansuchen um Ausstellung einer urbanistischen Zweckbestimmung
  • Kopie Teilungsplan bei neugebildeten Parzellen
   
Ansuchen um Ausstellung einer urbanistischen Zweckbestimmung urbanistische Zweckbestimmung  urbanistische Zweckbestimmung