Die Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung gibt Auskunft darüber, wie die beantragten Grund- bzw. Bauparzellen im Bauleitplan der Gemeinde eingetragen sind (Wohnbauzone, Gewerbegebiet, Zone für öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaftsgebiet, Wald,...).
Die Erklärungen werden für jede Besitzänderung benötigt. Sie müssen den Kauf-, Schenkungs-, Hofübergabeverträgen usw. beigelegt werden.
Die Erklärung muss vom Bürgermeister innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des Antrages erlassen werden. Sie behält Gültigkeit für ein Jahr, wenn keine Änderungen in der Zwischenzeit erfolgt sind.
Sollte aus irgemd einem Grund der Antrag, sowie die Ausstellung der urbanistischen Zweckbestimmung vom Gesetz als stempelfrei vorgesehen sein, ist die entsprechende Erklärung im Antrag einzufügen. |