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Wohnsitz von Ausländern
 

Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde erklären möchten, müssen ihren üblichen Aufenthaltsort in der Gemeinde haben und einen gültigen Pass bzw. gültigen Ausweis (EU-Bürger) und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Will eine ganze Familie ihren Wohnsitz in der Gemeinde festlegen, ist außerdem die Zusammensetzung der Familie mit authentischen Akten des Herkunftslandes zu belegen.

Ausländer müssen innerhalb von 8 Tagen ab Einreise ihre Anwesenheit bei der Quästur in Bozen melden. Dort können sie auch um die Aufenthaltsgenehmigung ansuchen.

Bei Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung haben die Ausländer die Pflicht, innerhalb von 60 Tagen das Meldeamt davon zu verständigen und den üblichen Aufenthaltsort zu bestätigen, wobei die verlängerte Aufenthaltsgenehmigung vorzuzeigen ist.

>Bei der Geburt eines Kindes müssen sich die Ausländer umgehend an die Quästur wenden, um die Eintragung des Neugeborenen in die Aufenthaltsgenehmigung der Eltern zu beantragen. Nach erfolgter Eintragung muss im Meldeamt eine Kopie der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung abgegeben werden.