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Bürgerservice > Gemeindedienste > Die Verwaltungsdokumentation (D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445)
 
Die Verwaltungsdokumentation (D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445)
 

Am 7. März 2001 ist das Gesetz Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 in Kraft getreten, welches die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen in Bezug auf die Verwaltungsdokumentation zu einem Einheitstext zusammenfasst. Es ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, um dem Bürger im Umgang mit öffentlichen Ämtern entgegenzukommen und die Flut von Papieren einzudämmen.

Das Ministerratspräsidium hat in diesem Zusammenhang den beiliegenden Leitfaden herausgegeben, in dem die für den Bürger wichtigsten Neuerungen und Erleichterungen aufgelistet werden. Diese betreffen in erster Linie die Verwendung von Selbsterklärungen anstelle von Bescheinidungen, die Abgabe von Ersatzerklärungen des Notorietätsaktes, die Beglaubigung der Unterschrift auf Anträgen an die öffentliche Verwaltung, die Beglaubigung von Kopien und die Vorlage eines Ausweises anstelle bestimmter Bescheinidungen.

 
Gebühren:

Falls Beglaubigung vorgesehen: € 0,25 für stempelfreie Zwecke, € 0,50 falls keine Stempelbefreiung vorgesehen ist

Voraussetzungen: keine
Unterlagen: keine