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Rentenausweis
 

Normalerweise wird dem Rentner von der zuständigen Verwaltung ein Ausweis zugeschickt, welcher unter anderem auch als Erkennungsdokument bei der Behebung der Rente im Postamt dient. Bei Erhalt des Ausweises genügt es, im Gemeindeamt ein Passbild (ohne Kopfbedeckung und keine Profilaufnahme) vorzulegen und den Ausweis in Anwesenheit eines Beamten zu unterschreiben.

 
Gebühren: keine
Voraussetzungen: keine
Unterlagen: keine