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Bürgerservice > Gemeindedienste > Räumungsverkauf
 
Räumungsverkauf
 

Dauer: höchstens 30 Tage, nicht im Monat Dezember und 40 Tage vor Beginn der Saisonschlussverkäufe.

Die Mitteilung über die Durchführung eines Räumungsverkaufes muss mindestens 14 Tage vor Beginn eingereicht werden.

 
Gebühren: keine
Voraussetzungen: keine
Unterlagen:
  • Mitteilung
  • Ersatzerklärung des Notorietätsaktes mit der Begründung und über die Dauer des Räumungsverkaufes sowie dass in den letzten 5 Jahren kein Räumungsverkauf durchgeführt wurde

  • Aufstellung der angebotenen Waren (gruppenmäßig zusammengefasst) mit Angabe des Preises vor dem Räumungsverkauf und dem Ausmaß der Preisherabsetzung;

  • Kostenvoranschläge für die durchzuführenden Arbeiten (bei Umstrukturierung der Geschäftslokale).