Dauer: höchstens 30 Tage, nicht im Monat Dezember und 40 Tage vor Beginn der Saisonschlussverkäufe.
Die Mitteilung über die Durchführung eines Räumungsverkaufes muss mindestens 14 Tage vor Beginn eingereicht werden.
Gebühren:
keine
Voraussetzungen:
keine
Unterlagen:
Mitteilung
Ersatzerklärung des Notorietätsaktes mit der Begründung und über die Dauer des Räumungsverkaufes sowie dass in den letzten 5 Jahren kein Räumungsverkauf durchgeführt wurde
Aufstellung der angebotenen Waren (gruppenmäßig zusammengefasst) mit Angabe des Preises vor dem Räumungsverkauf und dem Ausmaß der Preisherabsetzung;
Kostenvoranschläge für die durchzuführenden Arbeiten (bei Umstrukturierung der Geschäftslokale).