ordentlicher Hebesatz: 4,00 Promille erhöhter Hebesatz: 5,00 Promille einziger Freibetrag: € 300,00 Die Einzahlung der jährlich geschuldeten Steuer hat in zwei Raten zu erfolgen: · Akontozahlung innerhalb 30. Juni: 100% der für das erste Halbjahr geschuldeten Steuer · Saldozahlung innerhalb 16. Dezember: Differenzzahlung der für das gesamte Jahr geschuldeten Steuer Voraussetzungen: |