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Bürgerservice > Gemeindedienste > Pilze sammeln
 
Pilze sammeln
 

Für das Sammeln von Pilzen gelten folgende Vorschriften:

  • Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
  • Pilze dürfen nur in der Wohnsitzgemeinde oder in der Gemeinde, für welche die Fixgebühr bezahlt wurde gesammelt werden, aber nur dort, wo das Pilzesammeln nicht durch Schilder verboten ist

  • Personen, welche in der Gemeinde Ulten ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln

  • Personen, welche nicht in der Gemeinde Ulten ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person (über 14 Jahre) sammeln

  • Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden

  • Humusschicht und nicht gesammelte Pilze dürfen nicht beschädigt werden
  • bei Nichtbeachtung einer dieser Punkte, sind Verwaltungsstrafen sowie die Einziehung der Pilze vorgesehen

     

     

     

     

 

 
Gebühren:

Personen welche nicht in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben:
Einzahlung der Fixgebühr von € 8,00 (einmalige Zahlung auch für mehrere gerade Tage möglich)

Die Gebühr kann folgendermaßen eingezahlt werden:

  • auf das Postkontokorrent Nr. 14765390 zugunsten der Gemeinde Ulten

für Ansässige in der Gemeinde Ulten:
gebührenfrei

Voraussetzungen:

keine

Unterlagen:

Bürger der Gemeinde Ulten müssen nur den Personalausweis mit sich führen

Personen, welche nicht in der Gemeinde Ulten ansässig sind müssen folgende Unterlagen vorweisen können:

  • Einzahlungsbestätigung der Fixgebühr (€ 8,00 pro Person und Tag)
  • Personalausweis