Die Müllentsorgungsgebühr ist für alle Gebäude und Ansiedlungen, unabhängig von ihrem Verwendungszweck, zu bezahlen.
Meldung Für Neumeldungen, Abmeldungen und Änderungsmeldungen stehen eigene Vordrucke bereit
Termine Die Meldung muss innerhalb von 60 Tagen ab Beginn bzw. Änderung der Besetzung oder Nutzung direkt oder mittels Einschreibebrief abgegeben werden. Bei Abgabe der Meldung mittels Einschreibebrief ist das Absendedatum maßgebend.
Nicht gebührenpflichtige Lokale und Flächen
- nicht genutzte oder unbenutzbar gewordene Lokale und Flächen
alle Lokale und Flächen, in denen wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer dauerhaften Zweckbestimmung kein Müll anfallen kann
Lokale und Flächen, deren Abfälle aufgrund von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und Abkommen nicht an den öffentlichen Gemeindedienst abzugeben sind.
Befreiungen
- die öffentlichen Kirchen und die Lokale für den Kultus
- Friedhöfe
Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung für die Gebührenpflichtigen
Anschluss an die Hausmüllsammlung: Zuteilung eines Restmüllbehälters (schwarze Tonne zu 80, 240 oder 1100 Liter) Zuteilung eines Chips für die elektronische Erfassung der Entleerungen
- Anschluss an die Biomüllsammlung (braune Tonne)
Nutzung der Wertstoffinseln (grüne Container für Glas, gelbe Container für Papier und blaue Container für Metalle)
- Nutzung des Recyclinghofes Ulten für die Anlieferung von:
- wiederverwertbaren Abfallsorten
- Sperrmüll
- Bauschutt (Haushalte)
- Altfette
- gefährlichen Sondermüll
- Kartonagensammlung
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