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Bürgerservice > Gemeindedienste > Werbesteuer
 
Werbesteuer
 

Die Verwaltung der Werbesteuer wird von der Gemeinde in Eigenregie durchgeführt.

Die Werbesteuer ist geschuldet für jegliche Werbung, soweit sie an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt oder von dort wahrgenommen werden kann.

Für die Werbesteuer relevant sind die in Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgten Aussendungen und Mitteilungen.

Zulässige Werbeanlagen

  1. Betriebszeichen
  2. Schilder
  3. Werbetafeln
  4. Reklamebänder oder ähnliches
  5. Markierungen zu Werbezwecken

Für die Betriebszeichen (1) und Schilder (2) ist das Gutachten der Baukommission vorgeschrieben.

NEU! Ab 01.01.2002 sind Betriebszeichen bzw. Firmenaufschriften mit einer Gesamtfläche bis 5m² von der Werbesteuer befreit.

Nicht erlaubt sind:

  • akustische Werbung
  • Verteilung und der Auswurf von Werbematerial (ausgenommen persönliche Übergabe)
  • Werbung aus Flugzeugen
  • Anbringung von Plakaten usw. auf Mauern, Zäunen, Bäumen, öffentlichen Werbeanlagen sowie provisorischen Bauwerken

Ermächtigung für die Errichtung von neuen Werbeanlagen
Die Ermächtigung kann an den Abschluss einer Vereinbarung oder an eine einseitige Verpflichtungserklärung gebunden werden.

Erstellung der Werbeanlagen
Die Werbeanlagen sind durch die Betroffenen und auf deren Spesen zu errichten.

Abmeldung
Innerhalb 31. Jänner des Bezugsjahres für Werbung mit Jahresdauer.

Zahlung der Steuer auf das auf den Gemeindeschatzmeister lautende Postkontokorrent Nr. 14675391

  • Innerhalb 31. Jänner des Bezugsjahres für die Werbung mit Jahresdauer
  • Beträge über € 1.549,37 können in drei vorgezogenen Monatsraten bezahlt werden
  • Vor Beginn der Werbung für die zeitweilige Werbung

 
Gebühren:

Die Werbesteuer wird je Quadratmeter Fläche des Werbemittels und nach Kalenderjahr berechnet.

Voraussetzungen: siehe oben
Unterlagen:
  • Meldung der benützten Werbemittel
  • Ansuchen um Errichtung von Werbeanlagen
  • bildliche Wiedergabe der Anlage in Farbe und im Maßstab 1:100