Den in Südtirol ansässigen Bürgern wird der Reisepass von der Quästur Bozen ausgestellt. Ab 4. Februar 2003 besitzt der Reisepass - aufgrund der Abänderungen des Gesetzes vom 21.10.1967 Nr. 1885, welche durch das Gesetz vom 16. Januar 2003 eingeführt wurden - eine Gültigkeit von zehn Jahren und nicht mehr von fünf Jahren. Außerdem ist es jetzt möglich, den vor dem 4. Februar ausgestellten Reisepass auch vor dem Verfallstermin für eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum zu erneuern. Der Antrag um Ausstellung wird im Meldeamt eingereicht, wo der Reisepass nach ca. drei Wochen abgeholt werden kann, oder direkt in der Abteilung für Reisepässe der Quästur Bozen, Marconistr. 33. Dem Antrag ist eine Passmarke zu € 40,29 beizulegen. Für die darauffolgenden Jahre (bezogen auf das Datum der Ausstellung bzw. der Erneuerung) muss die Passmarke nur dann eingeklebt und entwertet werden, wenn der Reisepass für die Ausreise in Nicht EU-Länder verwendet wird. Hat der Antragsteller minderjährige Kinder, wird für die Ausstellung des Reisepasses die Zustimmung des anderen Elternteiles benötigt. Sollte die Zustimmung nicht erteilt werden, so ist die Ermächtigung des Vormundschaftsrichters erforderlich. Aufgrund der neuen Bestimmungen , ist die Ermächtigung des Vormundschaftsrichters nicht mehr erforderlich, wenn der Antragsteller der einzige Elternteil oder Alleininhaber der elterlichen Gewalt ist. Minderjährige können bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden, wobei ab dem 10. Lebensjahr 2 Passbilder des Kindes beizulegen sind. Weiterhin ist es möglich, dem Minderjährigen einen persönlichen Reisepass auszustellen, mit welchem dieser ab dem 10. Lebensjahr auch allein ausreisen darf Mit Ablauf 26.10.2006 werden in der Quästur Bozen die elektronischen Reisepässe ausgestellt, mit welchen eine Einreise in den USA ohne Visum möglich ist. Damit auch die Minderjährigen ohne Visum in die USA einreisen können, müssen sie einen eigenen Reisepass haben. Andernfalls muss ein eigenes Visum beantragt werden, wobei die Wartezeiten extrem lang sind. Der Reisepass gilt für die Ausreise in alle Länder, deren Regierungen von der italienischen Regierung anerkannt worden sind. Im Ausland wird der Pass vom italienischen Konsulat ausgestellt. |