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Bürgerservice > Gemeindedienste > Öffentliche Veranstaltung ohne Verabreichung von Speisen und Getränken
 
Öffentliche Veranstaltung ohne Verabreichung von Speisen und Getränken
 

Bewilligung zur Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen, welche höchstens 2 Tage dauern und bei welchen weniger als 2.000 Besucher erwartet werden, wobei keine Speisen und Getränke verabreicht werden.

 
Gebühren: Stempelmarke € 14,62
Voraussetzungen: keine
Unterlagen:
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