| Handelsbetriebe bis 150 m² (kleine Handelsbetriebe) |
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| Eröffnung eines Geschäftes mit einer Verkaufsfläche bis 150 m² |
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| Gebühren: |
Sanitätsgebühr (wenn Lebensmittel) |
| Voraussetzungen: |
Nachweis der beruflichen Voraussetzungen |
| Unterlagen: |
- Mitteilung
Angaben über Nummer und Datum der Benutzungsgenehmigung für die Betriebsräume
genehmigter Plan der Betriebsräume mit Angabe der Zweckbestimmung
Nachweis über die Verfügbarkeit über die Räumlichkeiten (Daten Miet-, Pacht-, Kaufvertrag o. a.)
- sanitäres Gutachten (wenn Lebensmittel)
- Ersatzerklärung des Notorietätsaktes
- Eigenerklärung anstelle von Bescheinigungen
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