Die italienischen Staatsbürger, die ihren Wohnsitz von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegen, müssen sich an das für den Bezirk zuständige italienische Konsulat wenden, um die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Dieses übermittelt die Unterlagen der Herkunftsgemeinde, welche die Streichung aus dem Register der ansässigen Bevölkerung und die Eintragung in das AIRE-Register vornimmt.
Der Bürger behält das Wahlrecht in der AIRE-Eintragungsgemeinde bei und erhält sämtliche meldeamtliche Bescheinigungen (mit Ausnahme des Staatsbürgerschaftsnachweises, welcher in die Zuständigkeit des Konsulates fällt) sowie Personalausweise, wobei jeweils die Auslandsadresse angeführt ist.
Bei einer endgültigen Rückkehr in die Heimat (d. h. nicht saisonsbedingt oder aus Urlaubsgründen und jedenfalls nicht im Falle eines zeitlich beschränkten Aufenthalts) kann sich der Bürger ohne irgendwelche Schwierigkeiten wieder im Verzeichnis der ansässigen Bevölkerung eintragen lassen, muss sich jedoch beim zuständigen Konsulat abmelden.
Sämtliche Änderungen betreffend Adresse im Ausland sind dem zuständigen Konsulat mitzuteilen, welche sie an die Wohnsitzgemeinde weiterleitet. |