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Bürgerservice > Gemeindedienste > Wohnsitzverlegung
 
Wohnsitzverlegung
 

Es handelt sich um eine Wohnsitzverlegung, wenn eine Person seinen gewohnheitsmäßigen Wohnsitz in einer anderen Gemeinde festlegt.

Der Interessierte muss sich innerhalb von 20 Tagen an das Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde wenden, um die entsprechende Erklärung abzugeben. Handelt es sich um eine Familie mit mehreren Personen, genügt es, dass der Antrag um Wohnsitzverlegung von einem volljährigen Familienmitglied gestellt wird. Für die Verlegung des Wohnsitzes eines Minderjährigen, ist die Zustimmung der Eltern oder des Vormundes notwendig.

Die Abwicklung der Wohnsitzverlegung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da einerseits die notwenigen Überprüfungen veranlasst werden müssen und andererseits die Anfrage an die Herkunftsgemeinde geschickt werden muss, welche nach erfolgter Streichung die Unterlagen zurücksendet. Die Eintragung erfolgt daraufhin innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der bestätigten Streichung, wobei das Datum der Eintragung jenem des Ansuchens um Wohnsitzverlegung entspricht.

Gleichzeitig leitet die Dienststelle Meldeamt und Statistik die Adressenänderung im Führer- und Kraftfahrzeugschein in die Wege und stellt dem Antragssteller eine provisorische Bestätigung aus, welche den genannten Papieren beizulegen ist. Innerhalb von 180 Tagen erhält der Interessierte von der Zivilmotorisierung eine selbstklebende Etikette zugesandt. Erhält der Interessent innerhalb von 180 Tagen den genannten Aufkleber nicht, kann er sich an folgende Grüne Nummer wenden: 800 23 23 23

 
Gebühren: keine
Voraussetzungen: gewohnheitsmäßiger Wohnsitz in der Gemeinde
Unterlagen:
  • Personalausweis
  • Steuernummer
  • Führer- und Kraftfahrzeugschein als Unterlagen zum Ausfüllen des Vordruckes, welcher der Zivilmotorisierung in Rom zugesandt wird

Für ausländische Staatsbürger:

  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Reisepass