Gemeinde Ulten Gemeinde Ulten
Bürgerservice
Gemeinde Ulten
Gemeinde Ulten
Home Gemeinde Ulten Aktueelles Gemeinde Ulten Bürgerservice Gemeinde Ulten Politik Gemeinde Ulten Verwaltung Gemeinde Ulten Gemeindeportrait Gemeinde Ulten Kultur Gemeinde Ulten
Gemeinde Ulten Kontakt Gemeinde Ulten Suche Gemeinde Ulten Feedback Gemeinde Ulten Italiano
Bürgerservice > Gemeindedienste > Geburtsschein für die Ausreise (Kinderausweis)
 
Geburtsschein für die Ausreise (Kinderausweis)
 

Der für die Ausreise gültige Kinderausweis wird auf Antrag beider Eltern für Minderjährige unter 15 Jahren ausgestellt und hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.

Von der Quästur Bozen muss auf dem Dokument ein Stempel für die Gültigkeit der Ausreiseerlaubnis angebracht werden.

Der Kinderausweis kann ca. 15 Tage nach dem Antrag abgeholt werden.

Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung der angegebenen Person ins Ausland reisen. Kinder über 10 Jahren dürfen auch ohne Begleitung ausreisen.

Für folgende Länder ist der Kinderausweis gültig:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Fürstentum Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien.

Nur mit organisierten Reisen kann man in folgende Länder reisen:
Tunesien, Türkei

 
Gebühren: € 1,10
Voraussetzungen: Wohnsitz bzw. AIRE-Eintragung in der Gemeinde Ulten
Unterlagen: 1 Passbild