Die Identitätskarte wird ab dem 15. Lebensjahr ausgestellt, hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann ab sechs Monate vor Fälligkeit erneuert werden.
Es ist nicht erforderlich, sie bei Änderung einiger Daten (Wohnsitz, Zivilstand, Beruf) zu erneuern, da sie im Wesentlichen dazu dient, die Identität einer Person nachzuweisen.
Für Minderjährige wird der Ausweis von den Eltern beantragt, der Jugendliche muss jedoch ebenfalls persönlich im Meldeamt erscheinen; für Entmündigte der Vormund.
Grundsätzlich ist die Identitätskarte, sofern sie auch für Auslandsreisen erlassen wurde, ein Ersatzdokument des Reisepasses. Der Antragsteller muss deshalb persönlich erklären, dass gegen ihn keine Hinderungsgründe gemäß Art. 3 des Passgesetzes bestehen. Diese Erklärung beinhaltet auch die Einwilligung des anderen Elternteiles bei Vorhandensein von minderjährigen Kindern.
Für folgende Länder ist die Identitätskarte gültig: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Fürstentum Monaco, Norwegen, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Ungarn, Zypern.
Nur mit organisierten Reisen kann man in folgende Länder reisen: Ägypten, Marokko, Tunesien, Türkei.
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