Die Diensteinheit Raumordnung und privates Bauwesen ist für die Überwachung und verfahrensmäßige Abwicklung der Maßnahmen im Bereich des Bauwesens betreffend - die Luftreinhaltung
- die Lärmbelästigung
- den Boden-, den Landschafts- und den Gewässerschutz
- die Umweltverträglichkeitsprüfung
- den Brandschutz
zuständig. Durch die Abänderung der Gemeindebauordnung wurde bei kleineren Eingriffen, welche weder die Ansichten noch die Nutzung eines Gebäudes ändern, die Verantwortung den Bauherrn und den Bauleitern übertragen. Dadurch wurde für den Bürger dieses Verfahren vereinfacht. Für kleinere Eingriffe kann daher der Weg über die Baukommission vermieden werden und die Kosten für den Bauherrn werden geringer. |