Das Generalsekretariat ist zuständig für: - Beziehungen zu den Staats-, Regional-, Landes- und Lokalbehörden in den Fragen zur Autonomie und Gemeindepolitik
- Betreuung der Sitzungen der Kollegialorgane
- Koordinierung der Antworten auf Anfragen, Aufschlussbegehren und Beschlussanträge der Gemeinderäte
- Beurkundung der Verträge und Führung der entsprechenden Urkundensammlung
- Invalidenausweise
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