Das Wahlamt hat die Aufgabe die Wählerlisten der Gemeinde zu führen. In die Wählerlisten werden alle in der Gemeinde ansässigen Bürger eingetragen, die das aktive Wahlrecht haben. Das aktive Wahlrecht haben alle volljährigen italienischen Staatsbürger, sofern keine gesetzlichen Hinderungsgründe vorliegen. Für Regional- bzw. Landtagswahlen in der Region Trentino-Südtirol müssen die Wähler außerdem seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig sein. Für das aktive Wahlrecht in der Provinz Bozen muss der Wähler von den vorgeschriebenen vier Jahren Wohnsitz in der Region mindestens zwei Jahre in unserer Provinz ansässig sein. Jeder Bürger, der in die Wählerlisten der Gemeinde eingetragen ist, kann zu den vom Gesetz vorgesehenen Zwecken die diesbezügliche Bescheinigung beantragen und Einsicht in die Wählerlisten nehmen. |